Grundbesitzwert anfechten

– wenn die Immobilienbewertung zu hoch ist

Wie man den Wert korrigieren kann und Ihre Steuerlast damit senkt

Sie haben eine Immobilie geerbt – und das Finanzamt hat den Wert festgesetzt.
Doch Ihr Eindruck: Der angesetzte Wert ist deutlich zu hoch.

Damit liegen Sie häufig richtig.
Denn das Finanzamt bewertet Immobilien nach standardisierten Verfahren – und diese führen in der Praxis oft zu überhöhten Ergebnissen.

Die Folge: Sie zahlen mehr Erbschaftsteuer als notwendig.

Typische Situation

  • Ein Haus oder eine Wohnung wurde geerbt
  • Das Finanzamt setzt den Grundbesitzwert fest
  • Der angesetzte Wert liegt deutlich über dem realistischen Marktwert
  • Die darauf basierende Steuer erscheint zu hoch

Viele Betroffene wissen nicht:

Der festgestellte Immobilienwert ist anfechtbar. In vielen Fällen macht ein offizielles Verkehrswertgutachten Sinn. Wir können Ihnen hier entsprechende Unterstützung vermitteln.

Wir haben das schon oft erfolgreich durchgeführt.

Warum der Wert oft zu hoch ist

Das Finanzamt nutzt vereinfachte Bewertungsverfahren (z. B. Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren).
Dabei werden pauschale Annahmen getroffen, die individuelle Besonderheiten oft nicht ausreichend berücksichtigen.

Typische Gründe für zu hohe Bewertungen:

  • Die Lage der Immobilie wird zu positiv eingeschätzt
  • Zustand oder Sanierungsbedarf wird nicht korrekt berücksichtigt
  • Besondere Nachteile (z. B. Lärm, Altlasten, Rechte Dritter, Denkmalschutz) fehlen in der Bewertung
  • Standardisierte Faktoren passen nicht zur konkreten Immobilie

Das Ergebnis: ein rechnerisch korrekter, aber wirtschaftlich unrealistischer Wert.

Ihre Möglichkeit: Nachweis eines niedrigeren Werts

Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, einen niedrigeren Verkehrswert nachzuweisen (§ 198 BewG).

Das bedeutet:
Sie können die Bewertung des Finanzamts durch ein qualifiziertes Gutachten widerlegen.

Wichtig:
Das Gutachten muss von einem anerkannten Sachverständigen erstellt werden und den tatsächlichen Marktwert zum Bewertungsstichtag belegen.

Wie die Anfechtung abläuft

  1. Steuerbescheid prüfen
  2. Frist beachten (in der Regel 1 Monat nach Bekanntgabe)
  3. Einspruch einlegen
  4. Sachverständigengutachten beauftragen
  5. Niedrigeren Wert nachweisen und durchsetzen

In vielen Fällen lässt sich der Wert deutlich reduzieren.

Was Sie konkret sparen können

Eine Reduzierung des Immobilienwerts wirkt sich direkt auf die Steuer aus.

Beispiel:

  • Festgesetzter Wert: 1.200.000 €
  • Tatsächlicher Marktwert (nach Gutachten): 950.000 €

Differenz: 250.000 €

Je nach Steuerklasse kann das schnell zu einer Steuerersparnis im fünfstelligen Bereich führen.

Fristen – jetzt zählt jede Woche

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist nur innerhalb eines Monats möglich.

Wird diese Frist versäumt:

  • wird der Bescheid bestandskräftig
  • ist eine Korrektur nur noch schwer oder gar nicht möglich

Deshalb gilt: sofort prüfen und handeln.

FAQ – häufige Fragen

Kann ich jeden Wert anfechten?

Ja – wenn Sie begründet darlegen können, dass der tatsächliche Marktwert niedriger ist.

Reicht meine eigene Einschätzung?

Nein. In der Regel benötigen Sie ein professionelles Gutachten.

Lohnt sich das finanziell?

In vielen Fällen ja – insbesondere bei höherwertigen Immobilien.

Wie lange dauert das Verfahren?

Je nach Fall einige Wochen bis mehrere Monate.

Unser Ansatz

Wir prüfen Ihren Fall strukturiert:

  • Analyse des Steuerbescheids
  • Überprüfung des angesetzten Immobilienwerts
  • Koordination mit qualifizierten Gutachtern
  • Begleitung des Einspruchsverfahrens

Ziel: den realistischen Wert durchsetzen und Ihre Steuerlast spürbar senken.

Sie haben den Eindruck, dass Ihre Immobilie zu hoch bewertet wurde?

Dann nutzen Sie Ihre Chance.
Eine Korrektur ist möglich – aber nur innerhalb der Frist.

Direktkontakt zu Stefan Hinterleitner:
08142 – 48270

Stefan Hinterleitner

Stefan Hinterleitner ist seit 1997 bestellter Steuerberater und führt seit 2005 die Kanzlei in Olching in zweiter Generation. Er hat sich auf die steuerliche Beratung zu den Themen Erben und Schenken spezialisiert.

Sein Fokus liegt auf der rechtssicheren Nachfolgeplanung, der Bewertung von Immobilien, sowie der Gestaltung von Nießbrauch-Lösungen. Um höchste Beratungsqualität zu gewährleisten, absolviert er regelmäßig Fachfortbildungen. Neben seiner Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer München und dem LSWB ist er regional stark vernetzt und war langjähriger Referent auf der Existenzgründermesse Fürstenfeldbruck.

„Nicht nur Zahlen: Es geht um den Erhalt von Lebenswerken und den Familienfrieden durch klare steuerliche Gestaltung.“

Letzte Aktualisierung der Seite: 17.08.2026