Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid – zu hoch angesetzt?

Was Sie jetzt tun können, bevor die Frist abläuft

Sie haben einen Erbschaftsteuerbescheid erhalten und haben das Gefühl, dass die Steuer zu hoch ist.
Damit liegen Sie häufig richtig – insbesondere bei Immobilien.

Das Finanzamt arbeitet mit standardisierten Bewertungsverfahren oder Schätzungen, die im Einzelfall deutlich vom tatsächlichen Wert abweichen können.

Wichtig ist jetzt: Sie haben nur einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Danach wird der Bescheid in der Regel bestandskräftig.

Typische Ausgangssituationen

  • Der Immobilienwert erscheint zu hoch angesetzt
  • Freibeträge wurden nicht oder falsch berücksichtigt
  • Steuerbefreiungen (z. B. Familienheim) fehlen
  • Angaben wurden unvollständig übernommen
  • Das Finanzamt hat mangels Unterlagen geschätzt

Ein Steuerbescheid ist kein endgültiges Ergebnis – sondern oft nur die erste Bewertung durch das Finanzamt.

Warum schnelles Handeln entscheidend ist

Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.

Wird diese Frist versäumt, ist eine Korrektur nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.

Gleichzeitig zeigt die Praxis: Fehler in Steuerbescheiden sind keine Seltenheit – insbesondere bei komplexen Nachlässen oder Immobilienbewertungen.

Wo häufig zu hohe Steuer entsteht

  • Immobilienbewertung (z. B. unpassende Vergleichswerte oder Bewertungsfaktoren)
  • Nicht ausgeschöpfte Freibeträge bei Ehegatten oder Kindern
  • Übersehene Steuerbefreiungen (z. B. selbstgenutztes Familienheim)
  • Fehlende oder unvollständige Nachweise
  • Pauschale Annahmen durch das Finanzamt

So läuft ein Einspruch ab

  1. Einspruch fristgerecht einlegen (schriftlich oder elektronisch).
  2. Begründung ausarbeiten; bei knapper Frist zunächst fristwahrend Einspruch einlegen und Begründung ggf. nachreichen.
  3. Erneute Prüfung des gesamten Bescheids durch das Finanzamt.
  4. Korrektur oder Entscheidung über den Einspruch.

Auf Wunsch kann gleichzeitig ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden, damit die Steuer vorerst nicht gezahlt werden muss.

Beispiel aus der Praxis

Ein Mandant erbt eine vermietete Immobilie. Das Finanzamt setzt einen deutlich zu hohen Wert an.

Nach Prüfung zeigt sich:

  • falscher Liegenschaftszinssatz
  • ungeeignete Vergleichswerte

Ergebnis: deutliche Reduzierung der Erbschaftsteuer nach Einspruch.

FAQ – häufige Fragen

Wie lege ich Einspruch ein?

Schriftlich beim zuständigen Finanzamt per Post oder elektronisch über ELSTER.

Muss ich den Einspruch sofort begründen?

Nein. Entscheidend ist zunächst die Einhaltung der Frist. Die Begründung kann nachgereicht werden.

Was passiert, wenn ich keinen Einspruch einlege?

Der Bescheid wird bestandskräftig – auch wenn er fehlerhaft ist.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

In vielen Fällen, insbesondere bei Immobilien oder größerem Vermögen.

Lächelnder Steuerberater Stefan Hinterleitner im weißen Hemd am Büro-Arbeitsplatz zur Immobilienberatung.

Unser Ansatz

Wir prüfen Ihren Erbschaftsteuerbescheid strukturiert und zielgerichtet:

  • Bewertung von Immobilien und Vermögenswerten
  • Prüfung von Freibeträgen und Steuerbefreiungen
  • Identifikation konkreter Einspruchsgründe

Ziel ist es, Ihre Steuerlast rechtssicher zu reduzieren.

Sie haben einen Bescheid erhalten? Dann läuft die Frist bereits.

Lassen Sie den Bescheid prüfen, bevor Korrekturen nicht mehr möglich sind.

Direktkontakt zu Stefan Hinterleitner:
08142 – 48270

Ihre Anfrage ist zu 100 % unverbindlich. Diskretion und Verschwiegenheit sind die Basis unserer Arbeit.

Stefan Hinterleitner

Stefan Hinterleitner ist seit 1997 bestellter Steuerberater und führt seit 2005 die Kanzlei in Olching in zweiter Generation. Er hat sich auf die steuerliche Beratung zu den Themen Erben und Schenken spezialisiert.

Sein Fokus liegt auf der rechtssicheren Nachfolgeplanung, der Bewertung von Immobilien, sowie der Gestaltung von Nießbrauch-Lösungen. Um höchste Beratungsqualität zu gewährleisten, absolviert er regelmäßig Fachfortbildungen. Neben seiner Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer München und dem LSWB ist er regional stark vernetzt und war langjähriger Referent auf der Existenzgründermesse Fürstenfeldbruck.

„Nicht nur Zahlen: Es geht um den Erhalt von Lebenswerken und den Familienfrieden durch klare steuerliche Gestaltung.“

Letzte Aktualisierung der Seite: 30.07.2026