Erbschaftsteuererklärung

Warum Sie ohne fundierte Beratung bares Vermögen riskieren

Die Erbschaftsteuererklärung wirkt auf den ersten Blick wie eine reine Formsache. Unangenehm aber notwendig.

In der Praxis ist sie jedoch hochkomplex – mit erheblichen finanziellen Risiken.
Kurz gesagt: Wer nicht genau weiß, was er tut, zahlt in der Regel zu viel.

Wie wir Sie konkret unterstützen

Wir begleiten Sie nicht nur bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung, sondern übernehmen die strategische Steueroptimierung, die oft entscheidend ist für den Vermögenserhalt.

Unsere Leistungen:

  • Vollständige Analyse des Nachlasses
  • Optimierung der Bewertung von Vermögenswerten
  • Entwicklung individueller Strategien zur Steuerreduzierung
  • Identifikation steuerlicher Risiken
  • Nutzung aller Freibeträge und Gestaltungsspielräume
  • Prüfung von Bescheiden und Kommunikation mit dem Finanzamt

Wir helfen Ihnen dabei:

Fristenkontrolle: welche Fristen beim Erbfall gegenüber Nachlassgericht und Finanzamt zu beachten sind und welche Konsequenzen bei Versäumnis drohen.

Bewertung: Wie Immobilien und Vermögen tatsächlich bewertet werden – und wo Risiken liegen

Prüfung: Welche Fehler in Ihrer Erbschaftsteuererklärung zu unnötig hoher Steuerlast führen

Immer mit einem Ziel:

Maximale Sicherheit für Sie – und keine unnötige Steuerlast

Welche Fehler werden bei einer Erbschaftsteuererklärung schnell gemacht?

Immobilien werden oft zu hoch bewertet

Das Finanzamt bewertet Immobilien nach standardisierten Verfahren:

Vergleichswertverfahren,
Sachwertverfahren oder
Ertragswertverfahren

Diese pauschalen Ansätze berücksichtigen individuelle wertmindernde Faktoren oft nicht ausreichend.

Ihre Chance:
Mit einem qualifiziertem Gutachten Ihrer Immobilie kann ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden (§ 198 BewG) und die Steuerlast gesenkt werden.

Fristen und Sperrfristen – Risiken mit Zeitverzögerung

Besonders tückisch sind Regelungen rund um das Familienheim:

  • Steuerfreiheit nur bei Selbstnutzung
  • Begrenzung auf 200 m2 Wohnfläche bei Kindern
  • Verpflichtung zur Eigennutzung über 10 Jahre

Das Problem:
Wird die Immobilie vor Ablauf der Frist verkauft oder vermietet, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend; finanzielle Konsequenzen können erst Jahre später eintreten.

Nachlassverbindlichkeiten werden falsch angesetzt

Nicht alle Kosten rund um den Erbfall sind steuerlich abziehbar.

Typische Fehler:

  • Abziehbare Schulden und Steuerschulden des Erblassers werden nicht berücksichtigt
  • Nicht abzugsfähige Kosten werden angesetzt, zum Beispiel die Erbschaftsteuer selbst

Ergebnis:
Eine unnötig hohe Steuerbelastung

Die Praxis zeigt:
Fehlende Beratung kostet schnell fünfstellige Beträge

Ein Beispiel:
Eine geerbte Immobilie wird vom Finanzamt mit 850.000 € bewertet.
Der tatsächliche Marktwert liegt bei nur 700.000 €.

Ohne Prüfung:
Deutlich höhere Steuerlast

Mit Gutachten und Einspruch:
Korrekte Bewertung – erhebliche Steuerersparnis

Wie geht es nach der Erbschaftsteuererklärung weiter?

Nach Abgabe der Erbschaftsteuererklärung beginnt die Prüfung durch das Finanzamt. Viele Erben fragen sich jetzt, welche Schritte folgen, wie lange die Bearbeitung dauert und worauf Sie achten müssen.

Prüfung durch das Finanzamt

Das Finanzamt kontrolliert:

  • die Angaben in der Steuererklärung
  • die Bewertung des Nachlasses
  • Freibeträge und Steuerbefreiungen
  • eingereichte Unterlagen und Nachweise

Besonders genau geprüft werden häufig Immobilien, Unternehmensanteile, größere Geldvermögen, Auslandsvermögen, frühe Schenkungen.

Rückfragen und Nachforderungen

Es ist normal, dass das Finanzamt zusätzliche Unterlagen anfordert.

Typische Nachfragen:

  • Immobiliengutachten
  • Kontoauszüge
  • Nachweise über Schulden
  • Belege zu Beerdigungskosten
  • Schenkungen der letzten Jahre

Wichtig: Fristen des Finanzamts sollten unbedingt eingehalten werden.

Erhalt des Erbschaftsteuerbescheids

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie den Erbschaftsteuerbescheid.

Darin enthalten ist:

  • die festgesetzte Erbschaftsteuer
  • Wertermittlung der einzelnen Vermögensgegenstände
  • die Berechnung der Steuer
  • berücksichtigte Freibeträge
  • Zahlungsfrist
  • Hinweise zum Einspruch

Steuerzahlung

Zahlungsfrist:

Meist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids. Die Zahlung erfolgt direkt an das Finanzamt.

Achtung:
Die reine Einlegung eines Einspruchs hemmt nicht die Zahlungsverpflichtung. Dafür müsste gesondert die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.

Prüfung des Steuerbescheids

Der Erbschaftsteuerbescheid sollte sorgfältig geprüft werden.

Besonders wichtig:

  • Wurden alle Freibeträge berücksichtigt?
  • Ist die Immobilienbewertung korrekt?
  • Wurden Schulden anerkannt?
  • Sind Rechenfehler enthalten?

Einspruch – aber nur mit Frist

Wenn Fehler vermutet oder gefunden werden, kann Einspruch eingelegt werden.

Einspruchsfrist: 1 Monat (§ 355 AO)
Danach wird der Bescheid rechtskräftig, selbst bei später festgestellten Fehlern.

Einspruch kann sinnvoll sein bei:

  • zu hoher Immobilienbewertung
  • nicht anerkannter Kosten
  • fehlerhaften Berechnungen
  • fehlenden Freibeträgen

Besonders kritisch:
Oft gibt es zwei Bescheide (z. B. Grundbesitzwert + Steuerbescheid) – mit getrennten Fristen.

Stundung der Steuer oder Ratenzahlung beantragen

Wenn die Steuer nicht sofort bezahlt werden kann, sind oft Lösungen möglich.

Gerade bei

  • geerbten Immobilien
  • Unternehmen
  • fehlender Liquidität

können Stundung oder Ratenzahlung beantragt werden.

Langfristige steuerliche Folgen beachten

Ein geerbtes Vermögen kann später weitere steuerliche Auswirkungen haben.

Zum Beispiel:

  • Einkommensteuer bei Vermietung
  • Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf
  • Kapitalerträge
  • Unternehmensbesteuerung
Lächelnder Steuerberater Stefan Hinterleitner im weißen Hemd am Büro-Arbeitsplatz zur Immobilienberatung.

Wir sind Ihr Experte für Erbschaftsteuererklärungen

Die Erbschaftsteuererklärung ist kein Standardformular.
Sie ist eines der größten steuerlichen Risiken im Erbfall.

Wir helfen Ihnen:

  1. Die Erklärung korrekt und vollständig zu erstellen
  2. Bewertungsansätze kritisch zu prüfen
  3. Einsprüche strategisch durchzusetzen

Sichern Sie sich gegen unnötige Steuerzahlungen ab.

Direktkontakt zu Stefan Hinterleitner:
08142 – 48270

FAQ – häufige Fragen

Wann muss ich die Erbschaftsteuererklärung abgeben?

Erst nach Aufforderung durch das Finanzamt – innerhalb der gesetzten Frist (mind. 1 Monat).

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Es drohen Zuschläge, Zwangsgelder und Schätzungen – meist zu Ihrem Nachteil.

Kann ich gegen einen Steuerbescheid vorgehen?

Ja, aber nur innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe.

Warum ist die Immobilienbewertung oft zu hoch?

Weil standardisierte Verfahren individuelle Faktoren nicht vollständig berücksichtigen.

Lohnt sich professionelle Unterstützung?

In fast allen Fällen ja – da bereits kleine Fehler erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.

Stefan Hinterleitner

Stefan Hinterleitner ist seit 1997 bestellter Steuerberater und führt seit 2005 die Kanzlei in Olching in zweiter Generation. Er hat sich auf die steuerliche Beratung zu den Themen Erben und Schenken spezialisiert.

Sein Fokus liegt auf der rechtssicheren Nachfolgeplanung, der Bewertung von Immobilien, sowie der Gestaltung von Nießbrauch-Lösungen. Um höchste Beratungsqualität zu gewährleisten, absolviert er regelmäßig Fachfortbildungen. Neben seiner Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer München und dem LSWB ist er regional stark vernetzt und war langjähriger Referent auf der Existenzgründermesse Fürstenfeldbruck.

„Nicht nur Zahlen: Es geht um den Erhalt von Lebenswerken und den Familienfrieden durch klare steuerliche Gestaltung.“

Letzte Aktualisierung der Seite: 17.08.2026