Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

– steuerlich entscheidend, nicht nur rechtlich

Wie fehlende Vollmachten zu hohen Steuerlasten führen können:

Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung sind mehr als eine reine Absicherung für den Ernstfall.
Tatsächlich entscheiden sie aber auch darüber, ob Ihr Vermögen steuerlich optimal gesteuert werden kann.

Wir helfen Ihnen dabei:

Analyse: Welche steuerlichen Risiken entstehen ohne Vorsorgevollmacht?
Gestaltung: Welche Klauseln sichern Ihre steuerliche Handlungsfähigkeit?
Abstimmung: Wie greifen rechtliche und steuerliche Regelungen optimal ineinander?

Immer mit einem Ziel:
Maximale Sicherheit für Sie – und Ihre Familie

Das wollen wir verhindern: Handlungsunfähigkeit mit steuerlichen Folgen

Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Gericht im Ernstfall einen Betreuer – bei Immobilien und GmbH-Anteilen häufig einen Berufsbetreuer, der Ihre Familie nicht kennt.

Das Problem:
Ein Betreuer handelt nach Aktenlage, nicht nach dem Willen Ihrer Familie. Schenkungen braucht er vom Betreuungsgericht genehmigt – und rein steuerlich motivierte Übertragungen werden dort regelmäßig nicht genehmigt.

Die Folge:
Ihre Vermögensplanung ist eingefroren. Freibeträge verfallen, der volle Wert wird später im Erbfall besteuert.

Immobilien, Unternehmen und Konten: Blockierte Entscheidungen

Ohne Vollmacht sind viele Maßnahmen nur eingeschränkt möglich:

Immobilien:

Verkauf oder Beleihung oft nur mit gerichtlicher Genehmigung – langsam und teuer

Unternehmen:

Handlungsunfähigkeit kann den Betrieb massiv gefährden

Konten & Depots:

Eingeschränkter Zugriff verzögert wichtige Entscheidungen

Gerade bei steuerlich relevanten Maßnahmen kann Zeitverlust erhebliche finanzielle Nachteile verursachen.

Die Lösung: Was muss in einer steuerlich durchdachten Vorsorgevollmacht stehen?

Eine Vorsorgevollmacht ist juristisch schnell erstellt. Steuerlich handlungsfähig macht sie erst das Kleingedruckte.

Darauf kommt es an:

  • Schenkungen ausdrücklich gestattet – mit benanntem Empfängerkreis und Umfang. Eine allgemeine Vollmacht genügt dafür nicht.
  • Befreiung von § 181 BGB – sonst darf Ihr Kind als Bevollmächtigter nicht an sich selbst übertragen. Der häufigste Fehler in bestehenden Vollmachten.
  • Notarielle Beglaubigung – ohne sie akzeptiert das Grundbuchamt die Vollmacht nicht. Bei GmbH-Anteilen verlangt der Notar in der Praxis dasselbe.
  • Steuerliche Angelegenheiten ausdrücklich eingeschlossen – Erklärungen, Fristen und Einsprüche gegenüber dem Finanzamt.
  • Geltung über den Tod hinaus – damit Ihre Familie auch dann handlungsfähig ist, wenn der Erbschein noch nicht vorliegt.

So bleibt Ihre steuerliche Planung auch im Ernstfall handlungsfähig.

Was hat die Patientenverfügung mit Steuern zu tun?

Direkt nichts – sie regelt medizinische Entscheidungen. Steuerlich relevant wird sie über einen Umweg: Sie braucht jemanden, der sie durchsetzt.

Viele verlassen sich darauf, dass der Ehepartner im Ernstfall ohnehin entscheiden darf. Das gilt seit 2023 – aber nur sechs Monate, nur bei Gesundheitsfragen und nur ohne bestehende Vollmacht (§ 1358 BGB). Für Immobilien, Konten und Unternehmensanteile nie.

Und im Pflegefall wird häufig ein Freibetrag übersehen: bis zu 20.000 € für Angehörige, die unentgeltlich gepflegt haben (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG). Er wird nicht automatisch gewährt.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gehören deshalb zusammen.

Unsere Aufgabe: Vorsorge steuerlich richtig denken

Die rechtliche Erstellung übernimmt meist Notar oder Anwalt.

Wir sorgen dafür, dass auch die steuerliche Seite stimmt:

  • Prüfung bestehender Vollmachten auf steuerliche Risiken
  • Ergänzung um notwendige steuerliche Regelungen
  • Abstimmung mit Ihrer gesamten Nachfolgeplanung

Denn:
Ihre Vorsorge ist nur dann vollständig, wenn sie auch steuerlich durchdacht ist.

FAQ – häufige Fragen

Warum reicht eine normale Vorsorgevollmacht nicht aus?

Weil oft wichtige steuerliche Regelungen fehlen – insbesondere zur Nutzung von Freibeträgen.

Darf ein Bevollmächtigter Schenkungen vornehmen?

Nur, wenn dies ausdrücklich geregelt ist.

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Ein Betreuer wird bestellt – mit stark eingeschränkten Möglichkeiten.

Hat die Patientenverfügung steuerliche Auswirkungen?

Indirekt ja – sie braucht jemanden, der sie durchsetzt. Und im Pflegefall wird oft ein Freibetrag von bis zu 20.000 € für pflegende Angehörige übersehen.

Jetzt Klarheit schaffen

Viele Mandanten stellen sich eine zentrale Frage:
„Ist unsere Vorsorge auch steuerlich richtig aufgestellt?“

Genau hier setze ich an.

Ich prüfe Ihre bestehenden Regelungen und entwickele eine klare Strategie für Ihre Absicherung.

Direktkontakt zu Stefan Hinterleitner:
08142 – 48270

Stefan Hinterleitner

Stefan Hinterleitner ist seit 1997 bestellter Steuerberater und führt seit 2005 die Kanzlei in Olching in zweiter Generation. Er hat sich auf die steuerliche Beratung zu den Themen Erben und Schenken spezialisiert.

Sein Fokus liegt auf der rechtssicheren Nachfolgeplanung, der Bewertung von Immobilien, sowie der Gestaltung von Nießbrauch-Lösungen. Um höchste Beratungsqualität zu gewährleisten, absolviert er regelmäßig Fachfortbildungen. Neben seiner Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer München und dem LSWB ist er regional stark vernetzt und war langjähriger Referent auf der Existenzgründermesse Fürstenfeldbruck.

„Nicht nur Zahlen: Es geht um den Erhalt von Lebenswerken und den Familienfrieden durch klare steuerliche Gestaltung.“

Letzte Aktualisierung der Seite: 26.08.2026