Erbschaftsteuer – wenn Sie nicht zahlen können

Was tun, wenn Vermögen vorhanden ist, aber keine Liquidität?

Sie haben geerbt – und sollen Erbschaftsteuer zahlen.

Doch das Problem: Das Vermögen steckt im Haus oder in einer Immobilie.
Liquidität ist kaum vorhanden.

Damit sind Sie nicht allein.

Gerade in Regionen mit hohen Immobilienwerten – wie München und Umgebung – ist das ein häufiges Szenario:
Auf dem Papier vermögend, aber ohne ausreichende Mittel zur Steuerzahlung.

Meistens können wir helfen, denn das Gesetz bietet in vielen Fällen Lösungen an.

Typische Ausgangssituation

  • Eine Immobilie wurde geerbt (Haus oder Wohnung)
  • Der Steuerbescheid liegt vor
  • Die Steuer ist hoch, liquide Mittel fehlen
  • Ein kurzfristiger Verkauf ist nicht gewünscht oder nicht möglich

Viele Betroffene stehen vor der gleichen Frage:
Wie soll ich die Steuer bezahlen, ohne das Erbe zu verlieren?

Warum das Problem so häufig ist

Die Erbschaftsteuer orientiert sich am Verkehrswert des Vermögens – nicht an Ihrer Zahlungsfähigkeit.

Das bedeutet:

  • Hohe Immobilienwerte führen zu hoher Steuer
  • Einnahmen oder Ersparnisse spielen zunächst keine Rolle
  • Die Steuer wird dennoch innerhalb kurzer Frist fällig

Gerade bei selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien entsteht so eine erhebliche finanzielle Belastung.

Welche Lösungen das Gesetz vorsieht

Stundung der Erbschaftsteuer

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Steuer gestundet werden, insbesondere wenn sie nur durch Verkauf der Immobilie bezahlt werden könnte.

Bei geerbten, zu Wohnzwecken genutzten Immobilien ist eine zinslose Stundung von bis zu zehn Jahren möglich.

Ratenzahlung

Das Finanzamt kann eine Zahlung in Raten bewilligen, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte darstellen würde. Anders als bei der Stundung im Erbfall fallen hier Zinsen an.

Aussetzung der Vollziehung

Wenn Zweifel an der Höhe der Steuer bestehen (z. B. bei falscher Bewertung), kann die Zahlung vorläufig ausgesetzt werden.

Teilverkauf oder vollständiger Verkauf

Wenn keine andere Lösung greift, kann ein Verkauf der Immobilie notwendig sein. Auch Teilverkäufe oder Beleihungen (z. B. über Darlehen) sind denkbar.

Wichtige Voraussetzungen

Allen Wegen gemeinsam:

  • Antrag muss aktiv beim Finanzamt gestellt werden
  • Die finanzielle Situation muss offengelegt werden

Bei der Stundung im Erbfall (§ 28 ErbStG):

  • Die Steuer kann nur durch Verkauf der geerbten Immobilie aufgebracht werden

Bei Ratenzahlung und allgemeiner Stundung (§ 222 AO):

  • Die sofortige Zahlung bedeutet eine erhebliche Härte
  • In der Regel sind Sicherheiten zu leisten

Entscheidend ist eine frühzeitige und gut begründete Antragstellung.

Fristen und Risiken

Die Erbschaftsteuer wird in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.

Ohne Antrag auf Stundung oder Zahlungserleichterung drohen:

  • Säumniszuschläge
  • Vollstreckungsmaßnahmen
  • zusätzlicher finanzieller Druck

Deshalb gilt: frühzeitig handeln, bevor Fristen verstreichen.

Beispiel aus der Praxis

Eine Mandantin erbt ein Einfamilienhaus in guter Lage.
Der Immobilienwert ist hoch, die Erbschaftsteuer entsprechend.

Liquidität ist nicht vorhanden.

Lösung:

  • Antrag auf Stundung gestellt
  • zusätzliche Prüfung der Bewertung durchgeführt

Ergebnis:

  • Steuerlast reduziert
  • Zahlung über mehrere Jahre gestreckt
  • Immobilie konnte gehalten werden

FAQ – häufige Fragen

Muss ich die Steuer sofort zahlen?

Grundsätzlich ja – aber es gibt Möglichkeiten zur Stundung oder Ratenzahlung.

Bekomme ich automatisch eine Stundung?

Nein. Sie müssen einen Antrag stellen und Ihre Situation darlegen.

Wird die Stundung verzinst?

Bei einer geerbten, zu Wohnzwecken genutzten Immobilie nicht – diese Stundung ist zinslos. Für Ratenzahlung und sonstige Zahlungserleichterungen fallen dagegen Zinsen an.

Muss ich meine Immobilie verkaufen?

Nicht zwingend. Ziel ist es, Lösungen zu finden, die den Erhalt ermöglichen.

Lächelnder Steuerberater Stefan Hinterleitner im weißen Hemd am Büro-Arbeitsplatz zur Immobilienberatung.

Unser Ansatz

Wir analysieren Ihre Situation ganzheitlich:

  • Erneute Prüfung der Steuerhöhe
  • Erneute Bewertung der Immobilie
  • Entwicklung einer Liquiditätsstrategie
  • Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung

Ziel ist es, Ihre Steuerlast tragbar zu machen – ohne vorschnelle Entscheidungen.

Sie haben einen Erbschaftsteuerbescheid erhalten und können die Steuer nicht zahlen?

Warten Sie nicht ab.
Es gibt Lösungen – aber nur, wenn Sie rechtzeitig handeln.

Direktkontakt zu Stefan Hinterleitner:
08142 – 48270

Stefan Hinterleitner

Stefan Hinterleitner ist seit 1997 bestellter Steuerberater und führt seit 2005 die Kanzlei in Olching in zweiter Generation. Er hat sich auf die steuerliche Beratung zu den Themen Erben und Schenken spezialisiert.

Sein Fokus liegt auf der rechtssicheren Nachfolgeplanung, der Bewertung von Immobilien, sowie der Gestaltung von Nießbrauch-Lösungen. Um höchste Beratungsqualität zu gewährleisten, absolviert er regelmäßig Fachfortbildungen. Neben seiner Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer München und dem LSWB ist er regional stark vernetzt und war langjähriger Referent auf der Existenzgründermesse Fürstenfeldbruck.

„Nicht nur Zahlen: Es geht um den Erhalt von Lebenswerken und den Familienfrieden durch klare steuerliche Gestaltung.“

Letzte Aktualisierung der Seite: 26.08.2026