Ein Heizungsthermostat liegt auf mehreren aufgefächerten 50 Euro-Gedscheinen

Härtefallhilfen / Energiekostenzuschuss

Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Pellets, Flüssiggas) gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Der Vollzug der Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundenen Energieträger (Härtefallhilfen) erfolgt durch die Länder. Seit dem 15.Mai 2023 können Betroffene in Bayern eine Antrag auf diese Hilfe stellen.

Näheres unter: https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/