E-Rechnung ab 01.01.2025
im Rahmen des Wachstumschancengesetzes
Heute teile ich Ihnen wichtige Neuigkeiten über kommende Änderungen im Bereich der Rechnungsstellung mit, die für Ihr Unternehmen von großer Bedeutung sein werden.
Wie Sie vielleicht wissen, tritt ab dem 01.01.2025 in Deutschland eine neue gesetzliche Verpflichtung in Kraft, das sogenannte Wachstumschancengesetz. Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen sind dann angehalten, ausschließlich elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich (Business-to-Business) zu verwenden. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die Vorsteuer nur noch aus E-Rechnungen und nicht mehr aus Papierrechnungen geltend gemacht werden darf.
Was genau ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung übermittelt alle Rechnungsinformationen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format, was eine automatisierte Verarbeitung von der Erstellung bis zur Zahlung ermöglicht. Im Gegensatz zu einer PDF-Rechnung, die zwar elektronisch ist, aber nicht automatisiert verarbeitet werden kann, erfüllt eine echte E-Rechnung diese Anforderungen.
Die Vorteile der Umstellung sind vielfältig:
- Reduktion von Druck-, Papier-, Versand- und Personalkosten.
- Beschleunigung der Zahlungseingänge, da Rechnungen schneller beim Kunden ankommen und verarbeitet werden können.
- Minimierung von Eingabefehlern und Vereinfachung der Archivierung.
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit der Umstellung zu befassen. Dazu gehört die Anschaffung geeigneter Software und die Anpassung Ihrer technischen Infrastruktur. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Wenn Sie bereits E-Rechnungen für die öffentliche Verwaltung erstellen, sind Sie hier bereits auf einem guten Weg und können auf diesen Erfahrungen aufbauen.
Wichtiger Hinweis:
Unabhängig davon, ob ein Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit nutzt, nach und nach auf das neue System umzusteigen, ist es wichtig, dass alle Unternehmen – also auch Ihres – ab dem 1. Januar 2025 technisch bereit sein müssen, elektronische Rechnungen gemäß den neuen Vorschriften zu empfangen. Das bedeutet, dass Ihre Systeme so angepasst werden müssen, dass sie E-Rechnungen im vorgeschriebenen strukturierten Format automatisch verarbeiten können.
Für die Erstellung und Versendung von elektronischen Rechnungen sollen die Betriebe und Unternehmen nach den aktuellen Plänen noch eine zweijährige Übergangsfrist bekommen um dann spätestens ab dem 01.01.2027 ausschließlich mit E-Rechnungen zu arbeiten.
Bitte sehen Sie diesen Übergang als Chance, die Effizienz Ihrer betrieblichen Prozesse zu steigern. Wir stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu begleiten und alle Ihre Fragen zu klären.
In diesem PDF finden Sie noch weitere Ausführungen zum Thema von unserem Softwarepartner DATEV.