Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen

Wichtige Fristen im Blick!

Wussten Sie? Auch Privatpersonen sollten gewissen Aufbewahrungsfristen nachgehen!

Gesetzlich verpflichtend sind:

  • 2 Jahre für: Rechnungen & Unterlagen im Zusammenhang mit einem Grundstück (§ 14b Abs. 1 UStG),
  • 6 Jahre für: Steuerrelevante Belege und Aufzeichnungen von Personen mit einem Jahresumsatz > 500.000 € (§ 147a AO) ,

Empfehlenswert sind unter anderem:

  • 2 Jahre für: alltägliche Kaufbelege für den Garantiefall ,
  • 4 Jahre für: Bankunterlagen wie Kontoauszüge und Überweisungen ,
  • 30 Jahre für: Kreditunterlagen, Mahnbescheide, Prozessakten & Urteile ,
  • Lebenslang für: Standesamtliche Urkunden,

Lebenslange Aufbewahrung

Bestimmte Unterlagen sollten Privatpersonen unbegrenzt aufbewahren. Dazu gehören:

  • zur Rentenberechnung sowie die dazu gehörenden Arbeitsverträge,
  • Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsunterlagen,
  • ärztliche Gutachten,
  • Ausbildungsurkunden,
  • Abschlusszeugnisse,
  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden und gegebenenfalls der
  • Taufschein.