• Home
  • Kontakt
  • Karriere
  • Blog
  • Login
+49-8142-48270
  • Firmen
  • Privat
  • Pakete
  • Digitale Steuerberatung
  • Service
  • Tuning-Team
  • Mandant werden
  • Menü Menü

Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen

Wichtige Fristen im Blick!

Wussten Sie? Auch Privatpersonen sollten gewissen Aufbewahrungsfristen nachgehen!

Gesetzlich verpflichtend sind:

  • 2 Jahre für: Rechnungen & Unterlagen im Zusammenhang mit einem Grundstück (§ 14b Abs. 1 UStG),
  • 6 Jahre für: Steuerrelevante Belege und Aufzeichnungen von Personen mit einem Jahresumsatz > 500.000 € (§ 147a AO) ,

Empfehlenswert sind unter anderem:

  • 2 Jahre für: alltägliche Kaufbelege für den Garantiefall ,
  • 4 Jahre für: Bankunterlagen wie Kontoauszüge und Überweisungen ,
  • 30 Jahre für: Kreditunterlagen, Mahnbescheide, Prozessakten & Urteile ,
  • Lebenslang für: Standesamtliche Urkunden,

Lebenslange Aufbewahrung

Bestimmte Unterlagen sollten Privatpersonen unbegrenzt aufbewahren. Dazu gehören:

  • zur Rentenberechnung sowie die dazu gehörenden Arbeitsverträge,
  • Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsunterlagen,
  • ärztliche Gutachten,
  • Ausbildungsurkunden,
  • Abschlusszeugnisse,
  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden und gegebenenfalls der
  • Taufschein.
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen

Letzte News

  • Moderner Banktresorraum mit Reihen grauer Bankschließfächer und nummerierten Schlössern, symbolisch für Sicherheit und Verwahrung von Vermögenswerten.
    Der „gläserne Safe“ – was Sie über Ihr Bankschließfach wissen sollten15. Januar 2026 - 9:16
  • Ein überfüllter Holzschreibtisch in einem schwach beleuchteten Büro mit einer großen Pappbox, die mit Stapeln alter Akten und Papiere überquillt. Eine Vintage-Schreibmaschine, eine Tasse Kaffee, Stifte und verstreute Dokumente liegen ebenfalls auf dem Tisch. Sonnenlicht fällt durch Holzjalousien und wirft Schatten auf die Szene.
    Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen: Wichtige Fristen im Blick!17. Februar 2025 - 10:15
  • Aufbewahrungsfristen für Unternehmen – das gilt ab 2025!17. Februar 2025 - 10:08
  • Ein Computerbildschirm auf dem mehrfach e-Rechnung steht. Dieser steht auf einem Holztisch, man sieht zwei Hände auf einer dunklen Tastatur davor tippen. Im Hintergrund liegt eine Mappe und eine Computermaus.
    E-Rechnung ab 01.01.202517. April 2024 - 14:31
  • Aufbewahrungsfristen 2023/202427. November 2023 - 14:59

Archiv

Steuerkanzlei Hinterleitner

Hauptstraße 10
82140 Olching

+49-8142-48270
info@hinterleitner.de


Digital19Digital2ß Digital19

Datev DatQub
DATA Security GwG-Siegel 2025

© Copyright 2019 - Hinterleitner Steuerkanzlei
  • Home
  • Steuerberater für Fürstenfeldbruck
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
Link to: Aufbewahrungsfristen für Unternehmen – das gilt ab 2025! Link to: Aufbewahrungsfristen für Unternehmen – das gilt ab 2025! Aufbewahrungsfristen für Unternehmen – das gilt ab 2025! Link to: Der „gläserne Safe“ – was Sie über Ihr Bankschließfach wissen sollten Link to: Der „gläserne Safe“ – was Sie über Ihr Bankschließfach wissen sollten Moderner Banktresorraum mit Reihen grauer Bankschließfächer und nummerierten Schlössern, symbolisch für Sicherheit und Verwahrung von Vermögenswerten.Der „gläserne Safe“ – was Sie über Ihr Bankschließfach wissen soll...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Schön, dass Sie uns besuchen!

Vielen Dank für Ihr Interesse. Viel mehr können wir Ihnen natürlich persönlich sagen. Nehmen Sie doch einfach mit uns Kontakt auf. Telefon: 08142/ 48270 oder info@hinterleitner.de