Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen
Wichtige Fristen im Blick!
Wussten Sie? Auch Privatpersonen sollten gewissen Aufbewahrungsfristen nachgehen!
Gesetzlich verpflichtend sind:
- 2 Jahre für: Rechnungen & Unterlagen im Zusammenhang mit einem Grundstück (§ 14b Abs. 1 UStG),
- 6 Jahre für: Steuerrelevante Belege und Aufzeichnungen von Personen mit einem Jahresumsatz > 500.000 € (§ 147a AO) ,
Empfehlenswert sind unter anderem:
- 2 Jahre für: alltägliche Kaufbelege für den Garantiefall ,
- 4 Jahre für: Bankunterlagen wie Kontoauszüge und Überweisungen ,
- 30 Jahre für: Kreditunterlagen, Mahnbescheide, Prozessakten & Urteile ,
- Lebenslang für: Standesamtliche Urkunden,
Lebenslange Aufbewahrung
Bestimmte Unterlagen sollten Privatpersonen unbegrenzt aufbewahren. Dazu gehören:
- zur Rentenberechnung sowie die dazu gehörenden Arbeitsverträge,
- Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsunterlagen,
- ärztliche Gutachten,
- Ausbildungsurkunden,
- Abschlusszeugnisse,
- Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden und gegebenenfalls der
- Taufschein.