Ein Steuerberaterwechsel ist kompliziert und aufwendig – Stimmt das wirklich?

Das wichtigste in Kürze

Nein, das stimmt nicht. Ganz im Gegenteil, ein Wechsel ist viel einfacher, als die Meisten denken. Viele Unternehmer bleiben bei ihrem Steuerberater, obwohl sie unzufrieden sind – sei es wegen fehlender Erreichbarkeit, unklarer Kosten oder mangelnder Beratung. Doch der Wechsel muss weder kompliziert noch aufwendig sein. Unser Team übernimmt für Sie die gesamte Abwicklung und sorgt für einen reibungslosen Übergang, damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können.

Steuerberater wechseln, was ist zu beachten? – Experteninterview mit Steuerberater Hinterleitner

Herr Hinterleitner, Sie sind ein erfahrener Steuerberater und haben viele Mandanten betreut, die ihren Steuerberater gewechselt haben. Wie oft erleben Sie solche Wechsel?

Tatsächlich kommt es häufiger vor, als man denkt. Viele Unternehmen oder Privatpersonen sind mit ihrem aktuellen Steuerberater unzufrieden oder benötigen eine spezialisiertere Beratung. Ein Wechsel kann sich daher lohnen, wird aber oft aus Angst vor bürokratischem Aufwand hinausgezögert.

Was sind die häufigsten Gründe, warum Mandanten den Steuerberater wechseln?

Die häufigsten Gründe sind mangelnde Erreichbarkeit, zu wenig proaktive Beratung, unklare oder steigende Kosten, mangelnde Digitalisierung, fehlende Branchenkenntnisse oder einfach das Gefühl, dass der Steuerberater nicht mehr zur aktuellen Unternehmenssituation passt. Gerade bei wachsenden Unternehmen oder neuen steuerlichen Herausforderungen kann ein Wechsel notwendig sein.

Zu welchem Zeitpunkt ist ein Steuerberaterwechsel sinnvoll?

Ein Wechsel ist grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt möglich – die alte Regel „Man wechselt zum Ende des Buchungsjahres“ ist dabei längst überholt. Es ist natürlich sinnvoll, die aktuelle Buchungsperiode abzuschließen, so dass ein sauberer Wechsel zum nächsten Buchungsmonat/-quartal möglich ist. So vermeiden Sie eine unnötige Doppelbelastung mit Steuerberatungskosten.

Hinweis: Offene Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen des Vorberaters müssen selbstverständlich an diesen beglichen werden. Solange solche Rechnungen offen sind, hat der vorhergende Steuerberater das Recht, Daten, Unterlagen oder bereits angefertigte Erklärungen zurückzuhalten.