Welche Auswirkung hat der Nießbrauch auf die Schenkungssteuer?

Angenommen, Sie planen, Ihre Immobilie an Ihre Kinder zu verschenken, aber Sie möchten weiterhin in der Immobilie leben. Sie stoßen auf das Konzept des Nießbrauchs. Der Nießbrauch ermöglicht Ihnen, die Nutzungsrechte an der Immobilie zu behalten, auch wenn Sie nicht mehr der Eigentümer sind. Dies könnte die perfekte Lösung für Ihr Anliegen sein. Aber wie wirkt sich das auf die Schenkungsteuer aus? Das Problem hier ist, dass der Nießbrauch den Wert der Immobilie für die Berechnung der Schenkungsteuer mindert, da der Beschenkte die Immobilie erst nutzen kann, wenn der Nießbrauch endet. Aber die korrekte Ermittlung des Wertes des Nießbrauchs kann schwierig sein. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Ihrem Alter, der Art der Immobilie, der Rendite usw.. Hier kommen wir ins Spiel.

Der Steuerberater kann helfen

Als erfahrene Steuerberater haben wir das notwendige Wissen und die Expertise, um Ihnen zu helfen, den korrekten Wert des Nießbrauchs zu ermitteln und so die Schenkungsteuer zu optimieren.

Nießbrauch und Schenkungssteuer – ein Praxisfall

Ich erinnere mich an einen Fall, in dem ein Ehepaar das selbstgenutzte Einfamilienhaus im Landkreis Fürstenfeldbruck an ihr einziges Kind verschenken wollte, aber den Nießbrauch behalten wollte, um weiterhin in dem Haus leben zu können. Sie waren sich unsicher, wie sich das auf die Schenkungs-steuer auswirken würde.

Zunächst haben wir die genaue, steuerliche Bewertung der Immobilie vorgenommen. Das anzuwendende Bewertungsverfahren ergab für das Haus einen Wert von 1,2 Mio €. Das Objekt gehörte den Ehegatten zu je ½, d.h. jeder Elternteil hätte 600 T€ dem Kind geschenkt.

Danach haben wir den Wert des Nießbrauchs berechnet. Hierbei wurden Faktoren wie das Alter der Ehegatten und die zu erwartenden Renditen der Immobilie berücksichtigt. Für die Ehefrau ergab sich ein Kapitalwert des Nießbrauchs i.H.v. 170.000 €, und für den Ehemann i.H.v. 140.000 €.

Schenkungsteuer Ersparnis durch Nießbrauch in Höhe von 37.700 €

Durch die korrekte Ermittlung und Anwendung des Nießbrauchs konnte der zu versteuernde Wert der Schenkung je Elternteil erheblich reduziert werden. Dies führte im vorliegenden Fall zu einer erheblichen Einsparung bei der Schenkungsteuer i.H.v. 37.700 € (44.000 € ./. 6.300 €).

Die Mandanten war erleichtert und zufrieden. Sie konnten die Immobilie an ihren Sohn verschenken und dabei weiterhin in dem Haus wohnen, ohne sich Sorgen um eine hohe Schenkungsteuer machen zu müssen.

In folgender Übersicht sieht man die steuerliche Wirkung des Nießbrauchs recht gut:

Niessbrauch & Schenkungssteuer,
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Das ist die Art von Klarheit und Sicherheit, die wir Ihnen als Steuerberater bieten können. Mit unserer Hilfe können Sie sicher sein, dass Sie den Nießbrauch und die Schenkungsteuer optimal gestalten können. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Steuerbelastung optimieren!