Warum ein Testament meist besser ist als die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer erbt, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist. Dabei erben zuerst die nächsten Verwandten, also Ehepartner, Kinder und Enkel. Gibt es keine direkten Nachkommen, folgen Eltern, Geschwister oder entferntere Verwandte. Nichteheliche Partner oder enge Freunde gehen leer aus. Die Erbfolge ist festgelegt und kann nicht an persönliche Wünsche angepasst werden.

Viele Menschen glauben, dass die gesetzliche Erbfolge ausreicht, um ihren Nachlass zu regeln. Doch oft führt sie zu unerwarteten Problemen und finanziellen Nachteilen für die Erben. Mit einem Testament können Sie gezielt bestimmen, wer was erbt, und Konflikte vermeiden.

Die Nachteile der gesetzlichen Erbfolge:

Starr und unflexibel: Das Gesetz bestimmt, wer erbt – unabhängig von Ihren persönlichen Wünschen.

Ungewollte Erben: Ohne Testament erben oft Personen, die Sie vielleicht nicht berücksichtigen wollten.

Mögliche Streitigkeiten: Wenn mehrere Erben gemeinsam erben, kann es zu Konflikten kommen, vor allem bei Immobilien oder Unternehmensanteilen.

Hohe Steuerlast: Ohne gezielte Planung können Erben hohe Erbschaftssteuern zahlen müssen.

Die Vorteile eines Testaments

Individuelle Nachlassregelung:

Sie bestimmen selbst, wer welchen Anteil Ihres Vermögens erhält.

Absicherung von Lebenspartnern:

Nichteheliche Partner oder Wunschbegünstigte können gezielt bedacht werden, da sie gesetzlich nicht erbberechtigt sind.

Steuern sparen:

Durch eine geschickte Nachlassplanung können Erbschaftssteuern reduziert werden.

Streit vermeiden:

Klare Regelungen verhindern Auseinandersetzungen unter den Erben.

Welche Testamentform ist die richtige?

  • Eigenhändiges Testament: Selbst handschriftlich verfasst, unterschrieben und datiert. Einfach, aber fehleranfällig.
  • Notarielles Testament: Von einem Notar beurkundet, rechtssicher und schwer anfechtbar. Im Vergleich zum eigenhändigen Testament

Kosten für ein Testament

Ein handschriftliches Testament kostet nichts, da es selbst geschrieben, unterschrieben und aufbewahrt wird. Bei einem solchen Testament braucht der oder die Erbe(n) später jedoch einen kostenpflichtigen Erbschein.

Ein notarielles Testament wird von einem Notar erstellt und beurkundet. Dafür fallen Gebühren an, die sich nach dem Vermögenswert richten. Der Vorteil: Es ist rechtssicher, schwer anfechtbar und wird automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt. Das spart den Erben oft Zeit und Kosten, da ein notarielles Testament in der Regel auch keinen Erbschein erfordert.

Testament erstellen – Lassen Sie sich beraten!

Die Entscheidung für handschriftliches oder notarielles Testament ist vor allem abhängig vom Alter, Vermögens- und Lebenssituation des Testamentserstellers.

Jede familiäre und finanzielle Situation ist individuell. Ein maßgeschneidertes Testament sorgt dafür, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen verteilt wird. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten, um Fehler zu vermeiden und Ihre Erben bestmöglich abzusichern.