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Der 2. Lockdown

Erste Informationen für betroffene Unternehmen

Die ab kommenden Montag geltenden Maßnahmen sind für einschneidend. Sie erinnern uns an die Wochen ab Mitte März dieses Jahrs. Viele Betriebe müssen sich in diesen Tagen auf die neue Situation einstellen. Betriebsabläufe gilt es erneut zu verändern.  Doch lassen Sie uns aus aus der aktuellen Situation das Beste machen. 

Leider viele Betriebe auch für einen ganzen Monat erneut schließen. Derzeit sind die Maßnahmen der Bundesregierung und der einzelnen Länder befristet bis Ende November. Tatsächlich werden wir uns sicherlich aber auch für die anschließenden Monate auf Einschränkungen vorbereiten müssen. Unser Ratschlag in dieser Richtung ist klar: Erstellen Sie bitte in Ihren Unternehmen und Betrieben entsprechende Pläne. Planen Sie auch schon über den 30.11. hinaus.

Neben den einzelnen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind von der Bundesregierung jedoch auch weitere Wirtschaftshilfen beschlossen worden. Leider fehlen uns hierzu noch die genauen Ausführungsbestimmungen und die Angaben zur Antragsmöglichkeit. Wir gehen davon aus, dass wir in den nächsten Tagen bzw. bis zur Monatsmitte November 2020 weitere Informationen hierzu erhalten. Selbstverständlich werden wir Sie hierüber sehr zeitnah wie gewohnt informieren. Wir gehen davon aus, dass auch diese Anträge über die Steuerberater zu stellen sind. Insbesondere aus diesem Grunde werden wir Sie darüber weiterhin informieren.

Im Einzelnen ist folgendes beschlossen worden:

Wirtschafts- oder Nothilfe

Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren.  Sie sollen für finanzielle Ausfälle zu entschädigt werden. Der Erstattungsbetrag beträgt „75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter“, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben. Unklar ist hier, auf welcher Basis die außerordentliche Wirtschaftshilfe bzw. Nothilfe berechnet wird. In einzelnen Berichterstattungen der Medien wird von einer Erstattung des laufenden Umsatzes gesprochen, dies können wir hier aber aktuell noch nicht bestätigen, da sicherlich pauschale Abschläge für variable Kosten Fixkosten vorzunehmen sind. Wir geben Ihnen die weitergehenden Informationen, sobald Näheres bekannt ist.

Möglich ist zudem auch, dass einige Betriebe durch die Betriebsschließung im November Überbrückungshilfe II zusätzlich beantragen können, da der Umsatzrückgang hoch ist. Wie Sie sicherlich bereits gehört haben, geht die Corona-Überbrückungshilfe in die 2. Phase. Der Förderzeitraum wurde um die Monate September bis Dezember 2020 verlängert.

Da bisher nur ein Bruchteil der bereitgestellten Mittel abgerufen wurden, wurden die Antragsvoraussetzungen in der 2. Phase erleichtert.

Voraussetzung für die Förderung ist in der 2. Phase, dass
Ihr Umsatz im Zeitraum April bis August 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten um mindestens 50% geringer war als in den Vergleichsmonaten im Vorjahr
ODER
Ihr Umsatz in den Monaten April bis August 2020 im Durchschnitt um mindestens 30% geringer war als in den Vergleichsmonaten im Vorjahr

Die Antragstellung muss zwingend durch uns als Steuerberater erfolgen. Auch die Steuerberatungskosten für die Beantragung der Überbrückungshilfe zählen zu den förderfähigen Fixkosten. Die Höhe des Erstattungsanteils hängt von der Höhe des Umsatzeinbruchs ab.

Wir warten auf eine kurzfristige Softwarelösung als Unterstützung und haben das im Blick. Wir werden dies eigenständig prüfen und uns dann mit einer Empfehlung an Sie wenden. Möglicherweise wird es eine Anrechnung bisheriger Förderungen oder Zuschüsse geben.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer, die wissen möchten, ob sie Aussicht auf die Überbrückungshilfe II haben, bietet die IHK-Organisation online einen Vorab-Check an. Einfach ausgewählte Kennzahlen in eine Maske eingeben und (rechtlich unverbindlich) Auskunft erhalten.

Mehr zur Überbrückungshilfe II unter https://www.ihk-muenchen.de/ueberbrueckungshilfe

Überbrückungshilfe III / KfW-Schnellkredit

Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen über den Dezember 2020 hinaus verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.

Empfehlung: Um unnötige Kosten zu vermeiden, regen wir daher an, mit dem Antrag auf Überbrückungshilfe zwei so lange zu warten, bis die Rahmenbedingungen der Wirtschaftshilfe und der Überbrückungshilfe drei feststehen.

Warum empfehlen wir das? Weil möglicherweise die Wirtschaftshilfe nur gezahlt wird, wenn zuvor keine Überbrückungshilfe zwei beantragt wurde. Etwaige Anträge auf Überbrückungshilfe zwei wären dann zurückzuziehen, was mit unnötigen Kosten verbunden ist.

Wir werden in dieser Sache unaufgefordert auf sie zukommen, sobald die Details feststehen.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie entgegen unserer Empfehlung die Überbrückungshilfe zwei jetzt schon beantragen wollen.

Kurzarbeitergeld

Die Möglichkeit zur Beantragung von Kurzarbeitergeld besteht weiterhin. Durch behördlich angeordnete Betriebsschließungen bzw. Betriebseinschränkungen können neue Gründe für die Beantragung von Kurzarbeitergeld bestehen. Informieren Sie uns bitte, wenn wir für Sie die zunächst erforderliche Minderarbeitsanzeige für November 2020 bei der Agentur für Arbeit einreichen sollen. Beachten Sie bitte, dass wir zu diesen Anzeigen und Anträgen auf Kurzarbeitergeld nur durch ausdrücklichen Auftrag von Ihnen tätig werden. Wir werden diese Anzeigen nicht ohne eine separate Beauftragung stellen. Die Einreichung der Anzeige bis Mitte November ist ausreichend!

Empfehlung: Viele von Ihnen haben bereits Kurzarbeit im Frühjahr beantragt. Bitte beachten Sie den beantragten Zeitraum: Ist er vielleicht schon abgelaufen? Vorsicht Falle: Bei einer zusammenhängenden Unterbrechung ab drei Monaten muss ein Arbeitsausfall danach erneut angezeigt werden. Der alte Antrag deckt dies nicht mehr ab. Siehe das BDA-Schreiben im Anhang (Ziffer 9).

Antrag auf vereinfachte Grundsicherung
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die vereinfachte Grundsicherung (Hartz 4) für Selbständige zu beantragen. Wir empfehlen insbesondere Unternehmern, die durch die Schließung betroffen sind zu prüfen, ob eine Antragsstellung sinnvoll ist.
Informationen dazu: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

Versicherungsschutz überprüfen

Das Landgericht München I hat unter dem Aktenzeichen 12 O 5895/20 ein vielbeachtetes Urteil zur Zahlungsverpflichtung einer Betriebsschließungsversichung gefällt. Viele von Ihnen werden seitens Ihrer Versicherung für den Ausfall im Frühjahr eine Ablehnung von Leistungen erhalten haben. Sie sollten sich jetzt mit der Thematik nochmals befassen und diese Vorgänge aus dem Frühjahr anwaltlich überprüfen lassen. Darüber hinaus wäre aus unserer Sicht nun auch für den November ein weiterer Versicherungsfall gegeben.

Um die Mailanhänge nicht zu groß werden zu lassen fügen wir nur die ersten beiden Seiten des Urteils dieser Mail bei; wir können Ihnen gerne das ganze Urteil zukommen lassen. Bitte melden Sie sich hierzu bei uns.

Zuschussprogramm für Investitionen in Niedersachsen

Das aktuelle Förderprogramm der LfA Bayern finden Sie unter: www.lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php

BAFA Förderung für Beratung

Es ist absehbar, dass die staatlichen Zuschussprogramme nicht für alle ausreichen werden, um das kurzfristige Überleben zu sichern. Viele werden zusätzliche Kredite und Beratungen benötigen, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) treffen diese negativen Auswirkungen ganz besonders.

Wir sind beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassene Berater. Eine Unterstützung Ihres Unternehmens durch uns hat den entscheidenden Vorteil, dass die Beratung durch uns mit 50 bis 60% bzw. in der Krise zu 90% gefördert werden. Sollten Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich bitte bei uns. Wir unterstützen Sie gerne. Weitere Infos finden Sie unter: https://www.deutschland-startet.de/foerderung-know-how/

Akzeptanz der Maßnahmen

Die seitens der Politik gefällten Entscheidungen sind für viele nicht durchgängig verständlich und teilweise schwer zu akzeptieren. Viele halten die verordnete Schließung von Gaststätten für falsch. Die seitens der Gastronomie umgesetzten Hygiene-Konzepte rechtfertigen diesen Schritt nach Auffassung vieler nicht. Das Unverständnis erstreckt sich auch auf die Schließung anderer Branchen, die wenig zum Infektionsgeschehen beigetragen haben. Es bleibt abzuwarten, ob die Gerichte Gelegenheit erhalten diese politischen Entscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit beziehungsweise Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen.

Wir sind für Sie da! So sind wir erreichbar: 

Auch wir müssen für unsere Kanzleimitarbeiter einige Maßnahmen umsetzen, die jedoch die Erreichbarkeit für Sie nicht einschränken. Lediglich die persönlichen Kontakte werden wir im November weitestgehend einschränken. Wir werden dabei auf die im Frühjahr entwickelten und bewährten Methoden zurückgreifen. Wir möchten Sie bitten uns nach Möglichkeit Unterlagen digital zukommen zu lassen.

Wir verlegen bereits jetzt viele Besprechungen mit Mandanten in Videotermine. Auch diese Möglichkeit bieten wir Ihnen ausdrücklich an und bitten um Mitteilung, wenn für Sie ein Videotermin möglich ist. Wir nutzen dazu die Softwareprogramme BlueJeans bzw. MS-Teams und würden Ihnen dann bei Vereinbarung eines Termins einen Link zur Einwahl übermitteln. Eventuell kennen Sie diese Möglichkeiten auch aus anderen Gelegenheiten; wir können von hier aus nur bestätigen, dass es bisher sehr reibungslos funktioniert hat.

Sie sehen und stellen fest, dass wir ebenso wie Sie aktuell zu vielen Dingen noch eine unklare Nachrichtenlage haben. Wir sind jedoch sehr bemüht, Sie bei allen Dingen weiterhin auf dem Laufenden zu halten, mit Informationen zu versorgen und vor allen Dingen für Anträge, Unterstützung und Hilfestellungen Ansprechpartner zu sein.